Im April 2005, nachdem ich unlängst den Studienplatz und -ort gewechselt hatte und nach Berlin gezogen war, spielte ich dort bei einem kleinen Verein Basketball. Innerhalb des Teams übernahm ich, zumindest digital, etwas Verantwortung und kümmerte mich so auch um die Verbreitung der Anfahrtsbeschreibungen zu den jeweiligen Hallen innerhalb Berlins. Eine dieser Anfahrtsbeschreibungen benötigte zusätzlich eine Darstellung auf der Karte und so begab ich mich damals kurzer Hand auf die Website Berlin.de, suchte dort im Stadtplan nach der entsprechenden Straße und packte den Kartenausschnitt in meinen Flickr Account. Bis zum Montag dieser Woche wurde dieses Bild genau 41 mal angeklickt.
Am Dienstag erreichte mich ein Brief einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei, welche in Vertretung der Firma Euro-Cities AG, darauf aufmerksam machte, dass ich durch die Veröffentlichung oben genannten Kartenausschnittes, die Urheberrechte selbiger Firma verletzen würde. Deren Portal stadtplandienst.de stellt das Kartenmaterial auf Berlin.de zur Verfügung und bietet zur Nutzung dieser Karten etliche Lizenzmodelle an. Das Schreiben führte genauer aus, auf welche rechtlichen Grundlagen es sich berufen würde und stellte fest, dass ein bestimmter Betrag für die widerrechtliche Nutzung gezahlt werden müsse. Dieser Betrag wurde mit 150,00€ beziffert.
Nun begann das übliche Spiel, was bei solchen Anwalts-/ Abmahnschreiben ansteht und was ich im Freundeskreis schon mehrfach erlebt habe. Ich habe ausführlich nach ähnlichen Fällen gegoogelt, nach relevanten gerichtlichen Entscheidungen recherchiert und Erfahrungsberichte zu der entsprechenden Kanzlei gesucht. Bei den meisten Abmahnfällen stellt sich relativ schnell ein Schwindel heraus, den man ganz beruhigt ignorieren kann. Je länger ich suchte, desto deutlicher wurde jedoch: die Schuld lag eindeutig bei mir.
Lange Rede kurzer Sinn: in mehreren Fällen ist die Euro-Cities AG bereits erfolgreich vor Gericht gegen ähnliche Urheberrechtsverletzungen vorgegangen. Dabei wurde stets das auf stadtplandienst.de angebotene Lizenzmodell zur Gebührenermittlung heran gezogen. Ich musste sogar feststellen, dass ich mit meinen 150,00€ noch SEHR glimpflich davon gekommen war, mehrfach wurde von Beträgen gesprochen, die jehnseits des Zehn- und Zwanzigfachem dessen lagen.
Es bleibt mir nun also keine andere Wahl als eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geforderte Summe zu bezahlen, aus Dummheit und Vergessen. Kritisch möchte ich jedoch hinzufügen, dass Berlin.de auf seinem Stadtplan auf die Lizenz des Kartenmaterials hinweisen sollte. Der dortige Hinweis “© Copyright Euro-Cities AG” ist leider nicht genug, da nach deutschem Recht der Begriff Copyright nicht existiert und vom Urheberrecht zu trennen ist. Da es sich bei mir ja um eine rein private, nicht gewerbliche Nutzung, wäre ein Hinweis auf das Entfernen des Bildes sicher auch ausreichend gewesen, zumal durch die 41 Zugriffe keine wirkliche Verbreitung des Bildes statt gefunden hatte. Für mich bedeutet das letztlich, dass ich mich ausschließlich auf Googles Kartenmaterial beschränken werde, dort heißt es nämlich: Einzelnutzer dürfen Google Maps einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen.
Ihr solltet das als Warnung aufnehmen und mal Eure StudiVz und Facebook Profile, sowie Blogs und Homepages nach ähnlichem Material durchsuchen. Es gibt leider immernoch viele unterbeschäftigte Anwaltskanzleien, die sich auf diesem Weg ihr Brot verdienen.
Wer trotzdem fremde Fotos in seinem Blog verwenden möchte, dem seien sowohl Flickr als auch Pixelio empfohlen. Auf Flickr kann man bei jedem Foto direkt einsehen, mit welcher Lizenz es versehen wurde, Pixelio stellt ausschließlich lizenzfreie Bilder zur Verfügung.