Posts Tagged ‘recht’

Kostenloses Uni Skript zum Internet Recht

Habe im lawblog.de grade den Hinweis auf ein Skript von Prof. Dr. Thomas Hoeren mit dem Titel Internetrecht. Dort heißt es im Vorwort:

Was soll dieses Buch im Internet? In der Tat könnte man sich fragen, wieso ein Buch kostenfrei zum Download über das Internet bereitgehalten wird, das man vielleicht an anderer Stelle sogar käuflich in fester Form erwerben kann. Es gilt zu beachten, dass das Internet eine Dynamik hat, die die klassischen Buchverleger überfordert. Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. [...]
Die Verbreitung über das Internet ist natürlich kein Garant dafür, dass alle Informationen wirklich stimmig sind. Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch den Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen. Ich bitte daher den Leser – die Leserin – um Verzeihung, wenn die eine oder andere Information nicht mehr aktuell oder gar falsch sein sollte. Ich tue mein Bestes und damit nicht genug.

Erstaunlich, dass sich 543 Seiten mit Inhalten zu einem angeblich rechtsfreien Raum füllen lassen. Selbstverständlich finden die Damen und Herren der großen Parteien keine Zeit um 543 Seiten zu lesen. Man kann also nicht anders, als ihnen ihre Unwissenheit zu verzeihen.

Google Analytics & Akismet verstoßen gegen Datenschutz

So langsam frage ich mich wirklich, ob ich mich mit diesem Blog nicht eigentlich eher gefährde, als einem Hobby zu fröhnen. Fast monatlich erreichen einen mittlerweile neue Hiobsbotschaften mit Regelungen und Verboten zur eigenen Internetaktivität. Dass meine Urheberrechtsverletzung, von der ich im Dezember berichtete, eindeutig mein Verschulden ist, habe ich bereits geschrieben. Dass diese Verletzung jedoch nur auf einem antiquierten Rechtesystem basiert, welches meine Rechte auf Entfaltung einschränkt, ohne wirklich den Urheber zu schaden, sei einfach mal als Behauptung dahin gestellt.

Neuerdings muss ich nun jedoch auf weitere Sachverhalte aufmerksam machen. Bereits im Oktober 2008 wies Heise daraufhin, dass die Verwendung von Google Analytics nur dann rechtens sei, wenn ein entsprechender Datenschutzhinweis vorhanden wäre.

Auch das von mir geliebte Wordprass Plugin AKISMET, welches höcht effizient Spam bekämpft, benötigt nun einen gesonderten Datenschutzhinweis, da es bei seiner “Arbeit” Informationen über den Nutzer der Seite nach Hause sendet. Dies ist natürlich unerlässlich, werden doch so die Informationen und Daten des Besuchers (meines Blogs) mit einer Blacklist verglichen, um etwaige Spammer zu identifizieren.

Ich finde das alles eine riesen Sauerei, da ich aber mittlerweile erfahren durfte, dass es viele unterbeschäftigte Anwaltskanzlein gibt, die nur darauf warten unschuldige Bürger um ein paar Euro zu erleichtert. Mal schauen, wann bloggen verboten wird….

PS: Danke an Peter für den Hinweis, danke an den Datenschutzblog für den entsprechenden Artikel.

Urheberrechtsverletzung stadtplandienst.de

Im April 2005, nachdem ich unlängst den Studienplatz und -ort gewechselt hatte und nach Berlin gezogen war, spielte ich dort bei einem kleinen Verein Basketball. Innerhalb des Teams übernahm ich, zumindest digital, etwas Verantwortung und kümmerte mich so auch um die Verbreitung der Anfahrtsbeschreibungen zu den jeweiligen Hallen innerhalb Berlins. Eine dieser Anfahrtsbeschreibungen benötigte zusätzlich eine Darstellung auf der Karte und so begab ich mich damals kurzer Hand auf die Website Berlin.de, suchte dort im Stadtplan nach der entsprechenden Straße und packte den Kartenausschnitt in meinen Flickr Account. Bis zum Montag dieser Woche wurde dieses Bild genau 41 mal angeklickt.

Am Dienstag erreichte mich ein Brief einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei, welche in Vertretung der Firma Euro-Cities AG, darauf aufmerksam machte, dass ich durch die Veröffentlichung oben genannten Kartenausschnittes, die Urheberrechte selbiger Firma verletzen würde. Deren Portal stadtplandienst.de stellt das Kartenmaterial auf Berlin.de zur Verfügung und bietet zur Nutzung dieser Karten etliche Lizenzmodelle an. Das Schreiben führte genauer aus, auf welche rechtlichen Grundlagen es sich berufen würde und stellte fest, dass ein bestimmter Betrag für die widerrechtliche Nutzung gezahlt werden müsse. Dieser Betrag wurde mit 150,00€ beziffert.

Nun begann das übliche Spiel, was bei solchen Anwalts-/ Abmahnschreiben ansteht und was ich im Freundeskreis schon mehrfach erlebt habe. Ich habe ausführlich nach ähnlichen Fällen gegoogelt, nach relevanten gerichtlichen Entscheidungen recherchiert und Erfahrungsberichte zu der entsprechenden Kanzlei gesucht. Bei den meisten Abmahnfällen stellt sich relativ schnell ein Schwindel heraus, den man ganz beruhigt ignorieren kann. Je länger ich suchte, desto deutlicher wurde jedoch: die Schuld lag eindeutig bei mir.

Lange Rede kurzer Sinn: in mehreren Fällen ist die Euro-Cities AG bereits erfolgreich vor Gericht gegen ähnliche Urheberrechtsverletzungen vorgegangen. Dabei wurde stets das auf stadtplandienst.de angebotene Lizenzmodell zur Gebührenermittlung heran gezogen. Ich musste sogar feststellen, dass ich mit meinen 150,00€ noch SEHR glimpflich davon gekommen war, mehrfach wurde von Beträgen gesprochen, die jehnseits des Zehn- und Zwanzigfachem dessen lagen.

Es bleibt mir nun also keine andere Wahl als eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geforderte Summe zu bezahlen, aus Dummheit und Vergessen. Kritisch möchte ich jedoch hinzufügen, dass Berlin.de auf seinem Stadtplan auf die Lizenz des Kartenmaterials hinweisen sollte. Der dortige Hinweis “© Copyright Euro-Cities AG” ist leider nicht genug, da nach deutschem Recht der Begriff Copyright nicht existiert und vom Urheberrecht zu trennen ist. Da es sich bei mir ja um eine rein private, nicht gewerbliche Nutzung, wäre ein Hinweis auf das Entfernen des Bildes sicher auch ausreichend gewesen, zumal durch die 41 Zugriffe keine wirkliche Verbreitung des Bildes statt gefunden hatte. Für mich bedeutet das letztlich, dass ich mich ausschließlich auf Googles Kartenmaterial beschränken werde, dort heißt es nämlich: Einzelnutzer dürfen Google Maps einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen.

Ihr solltet das als Warnung aufnehmen und mal Eure StudiVz und Facebook Profile, sowie Blogs und Homepages nach ähnlichem Material durchsuchen. Es gibt leider immernoch viele unterbeschäftigte Anwaltskanzleien, die sich auf diesem Weg ihr Brot verdienen.

Wer trotzdem fremde Fotos in seinem Blog verwenden möchte, dem seien sowohl Flickr als auch Pixelio empfohlen. Auf Flickr kann man bei jedem Foto direkt einsehen, mit welcher Lizenz es versehen wurde, Pixelio stellt ausschließlich lizenzfreie Bilder zur Verfügung.