May 11th, 2009
Jetzt neu: Verbotspolitik!
In den vergangenen Wochen wurde, ausgelöst durch ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren, sehr viel über die Zensur disku- und debatiert. Dass wir in Deutschland bei diesem Thema noch immer (zum Glück) sehr sensibel reagieren, zeigte die, von mittlerweile fast 70.000 (!!!) Menschen unterzeichnete, E-Petition gegen Internetsperren. Das muss man sich mal vorstellen, 70.000 Unterschriften und das, obwohl wir Deutschen doch sonst relativ lahm und faul sind, was solchen Aktivismus angeht. Diese Zahl ist jedoch noch lange kein Zeichen dafür, dass die Problematik auch pauschal verstanden wird. Apropos “pauschal”, den Vogel schoss unlängst unser Wirtschaftsminister zu Guttenberg mit diesem Zitat ab (aus der Tagesschau vom 08.05.2009):
Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.
Dass eine Sperre von Internetseiten nicht das Problem selbst beseitigt, sondern vielmehr in den Meinungsfreiraummündiger Bürger eingreift wurde an vielen Stellen diskutiert. Passend, wenn auch sehr makaber fand ich einen Vergleich, den ich vor kurzem in einem Blog las. Dort meinte der Autor nur, dass “eine Blockade von Internetseiten zum Schutz vor Kinderpornographie wäre so sinnvoll, als würde man Frauen zwingen nur noch Kartoffelsäcke zu tragen, um sie vor Vergewaltigungen zu schützen.”
In der letzten Woche machte unsere gewählten Volksvertreter dann durch einen neuerlichen Geniestreich von sich reden: geplant ist Spiele wie Paintball zu verbieten. In den letzten Tagen habe ich dazu mit verschiedenen Menschen gesprochen und eine Vielzahl recht unterschiedlicher Meinungen dazu gehört. Ich ganz persönlich bin auch zwischen zwei Ansichten hin und her gerissen. Auf der einen Seite sagt mir der gesunde Menschenverstand, dass es in jedem Fall falsch ist, mit einer Waffe auf einen Menschen zu zielen, ob nun Paintball Markierer oder reale Schusswaffe. In vielen Gesprächen wurde auch schnell der Vergleich zu anderen Kampfsportaren wie z.B. dem Fechten aufgeworfen, der im Prinzip das gleiche Szenario verkörpern würde: das Töten eines Menschen. Fraglich ist, ob eine automatische Waffe ein anderes Machtverhältnis entsteht, als dies bei anderen Kampf(sport)arten der Fall ist. Wenn jedoch ein Degen nicht unter diese Regelung fällt, wie ist es dann um eine Wasserpistole bestellt, oder um Platzpatronenpistolen, Pfeil und Bogen?
Wie aber bereits angedeutet teile ich in bei dieser Thematik zwei Ansichten. Unser Grundgesetz räumt den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland persönliche Freiheitsrechte ein. Dort heißt es in Artikel 2 (1) GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit
er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Dort steht also Schwarz auf Weiß, dass ich tun und lassen kann, wonach immer mir der Sinn steht, so lange ich niemanden damit meinerseits einschränke oder gar schädige. Aktivitäten, die also keinen Gesetz widersprechen und die Rechte eines anderen nicht verletzen, fallen somit eindeutig unter diese persönlichen Freiheitsrechte. Dass Paintball und ähnliche Spiele bestimmten Menschen nicht gefallen ist ihr gutes Recht, sie haben jedoch die gesetzlich eingeräumte Freiheit, davon Abstand zu nehmen. Ohne ihr eigenes Zutun werden sie davon nicht betroffen. Auch wenn verschiedene Thesen aufgestellt werden können, in wie weit Paintball die Hemmschwellen zum Gebrauch realer Waffen senken, sie sind und bleiben nur Vermutungen und Behauptungen. Auf dieser Basis darf keine gesetzliche Regelung erfolgen.
Genau da sind wir dann aber bei dem eigentlich brisanten Kern der gesamten Problematik. Sowohl bei der Sperrung von Internetseiten, als auch dem Verbot von Paintball überschreitet der Staat eindeutig die für ihn festgesteckten Grenzen. Die Regierung maßt sich an, als Sittenpolizei aufzutreten, um uns vorzuschreiben, was richtig und falsch, gut und schlecht, schwarz und weiß sei. Wie bei den meisten Dingen, sind dabei die ersten kleinen Schritte Vorboten eines viel größeren Übels.
Was Herr von Guttenberg wohl bis heute nicht begreift ist, dass die Unterzeichner der E-Petition nicht etwa gegen die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten vorgehen wollen, sondern gegen staatliches Einschreiten am falschen Punkt aufzeigen. Dem Grundgesetz entsprechend (Artikel 5 (2) GG) müsste die Regierung gegen die Verbreiter/ Bereitsteller solcher Inhalte vorgehen, denn sie sind es, die Gesetze brechen. Stattdessen findet eine Zensur statt, die der Staat durch das Verbot illegaler Inhalte rechtfertigt, jedoch verschweigt, dass so Instrumente geschaffen werden, die zur willkürlichen Zensur von jedem beliebigen Inhalt missbraucht werden können. Dazu überaus treffend das folgende Zitat aus dem Tagesspiegel:
Die Risiken und Nebenwirkungen sind indes beängstigend. Das Bundeskriminalamt, so die Idee, führt eine Liste inkriminierter Seiten, die von Providern zu sperren sind. Da eine solche Liste ein Katalog kinderpornografischer Angebote mit Adresse ist, muss sie geheim bleiben. So erfährt die Öffentlichkeit aber auch nicht, was aus dem Datenverkehr gezogen wird – und ob es zu Recht geschieht. Eine ungeheure Aussicht: staatliche Behörden, die unkontrolliert zensieren. Was für eine Versuchung, auch andere Seiten zu blockieren, ob aus polizeilichen, politischen, moralischen oder sonstigen nicht gesetzlichen Gründen. Die Server, auf denen die Bilder missbrauchter Kinder liegen, bleiben unangetastet.
So bewegen wir uns auf eine Verbotspolitik hin, die wir eigentlich überwunden glaubten. So kann ich nur jeden dazu auffordern, sich an Artikel 20 GG zu erinnern, denn dort heißt es:
Artikel 20
[Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist.
Lesenswert: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland





Also nun muss ich in dieses schier ausufernden Wust von Kommentaren zu den Mohammed Karrikaturen einstimmen. Sorry, dass ich das so hart sagen muss, aber MOSLEMS WAS GEHT? Was geht ab bei Euch? Ich habe das Gefühl ins Mittelalter versetzt zu sein? Nur wegen ein paar Zeichnungen fühlt Ihr Euch ans Bein gepisst? Sicher ist das eine Verallgemeinerung und JA ich weiß, dass sicherlich auch nicht alle Moslems so denken; aber wenn ich lesen muss, dass islamische Zeitungen zum Sturm auf Dänemark aufrufen, da muss ich wirklich zweifeln. Ich zitiere da gern Zaphod von